Diese Informationen gelten für die Website, den Gast-Ticketkauf und den Festivalbesuch. Angaben zu eingesetzten Diensten werden bei technischen Änderungen aktualisiert.
1. Zutritt und Gültigkeit des Tickets
Der Zutritt ist nur mit einem gültigen, für Tag und Bereich passenden und noch nicht entwerteten Ticket möglich. Ausgenommen sind Kinder von 0 bis einschließlich 6 Jahren nach der nachfolgenden Kinderregel. Jeder Barcode oder QR-Code ist nur einmal gültig. Bei mehrfach vorgelegten identischen Codes entscheidet grundsätzlich der erste erfolgreiche Scan.
Tickets dürfen privat weitergegeben werden, sofern sie nicht ausdrücklich personalisiert sind. Ein Ticket aus nicht autorisierter gewerblicher Vervielfältigung oder ein manipulierter Code berechtigt nicht zum Zutritt. Alters-, Identitäts- oder Bestellnachweise können verlangt werden, wenn dies zur Prüfung erforderlich ist.
2. Kinder, Konzert und VIP
Kinder von 0 bis einschließlich 6 Jahren benötigen kein eigenes Ticket und erhalten in Begleitung einer sorgeberechtigten oder verantwortlichen erwachsenen Person kostenlosen Festivalzutritt. Besitzen die begleitenden Eltern oder Sorgeberechtigten Konzerttickets, dürfen Kinder dieser Altersgruppe sie auch in den Konzertbereich begleiten.
Konzertzugang steht stets unter dem Vorbehalt von Kapazität, Sicherheit, Hallenregeln und Jugendschutz. VIP ist erst ab 12 Jahren zulässig. Ab 7 Jahren ist ein eigenes Ticket der passenden Kategorie erforderlich. Ein geeigneter Altersnachweis sollte mitgeführt werden.
3. Sicherheits- und Einlasskontrollen
Taschen-, Personen-, Alters- und Ticketkontrollen können durchgeführt werden. Mit dem Betreten erkennen Besucher das Hausrecht des Veranstalters und der Halle an. Den verhältnismäßigen Anweisungen von Veranstaltungs-, Hallen-, Sicherheits-, Sanitäts- und Rettungspersonal ist Folge zu leisten.
Der Einlass kann bei konkreter Gefahr, erkennbarer Manipulation, erheblicher Alkoholisierung, aggressivem Verhalten oder schwerwiegendem Regelverstoß verweigert werden. Sicherheitsmaßnahmen werden diskriminierungsfrei und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte durchgeführt.
4. Verbotene Gegenstände und Mitnahmen
Die Halle oder Sicherheitsleitung kann weitere Gegenstände untersagen, wenn dies wegen konkreter Gefahrenlage oder verbindlicher Hallenvorgaben erforderlich ist. Solche Ergänzungen werden nach Möglichkeit vorab oder gut sichtbar am Einlass bekannt gegeben.
- mitgebrachte Getränke einschließlich Wasser
- mitgebrachte Speisen, soweit keine der ausdrücklich genannten Ausnahmen greift
- Parfümflaschen und nicht eindeutig oder sicher überprüfbare Flüssigkeitsbehälter
- Waffen, waffenähnliche oder sonstige gefährliche Gegenstände
- Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, leicht entzündliche oder explosive Stoffe
- rechtswidrige Substanzen und Gegenstände, deren Besitz verboten ist
- Tiere; ausgenommen anerkannte Assistenzhunde
5. Baby- und medizinisch notwendige Versorgung
Babynahrung sowie medizinisch notwendige Lebensmittel oder Flüssigkeiten sind erlaubt, wenn der Bedarf plausibel dargelegt und eine Sicherheitskontrolle ermöglicht wird. Dies kann auch notwendiges Wasser umfassen, sofern es ausschließlich aus medizinischem Grund benötigt wird; normales mitgebrachtes Trinkwasser bleibt verboten.
Medikamente und medizinische Hilfsmittel dürfen im erforderlichen Umfang mitgeführt werden. Bei besonderen Anforderungen empfiehlt sich eine vorherige Nachricht an das Veranstaltungsteam, damit Einlass und Aufbewahrung abgestimmt werden können.
6. Assistenzhunde und Barrierefreiheit
Haustiere und Hunde sind grundsätzlich nicht zugelassen. Anerkannte Assistenzhunde bilden eine Ausnahme und dürfen mitgeführt werden. Ein geeigneter Nachweis kann verlangt werden, soweit dies rechtlich zulässig und zur Abgrenzung erforderlich ist.
Eine pauschale kostenlose Begleitpersonenregel ist noch nicht bestätigt. Besucher mit konkretem Unterstützungsbedarf können sich vorab an info@kazelexpo.com wenden; die für das jeweilige Festival verbindliche Regel wird vor Verkaufsstart veröffentlicht.
7. Verlassen und Wiedereinlass
Wiedereinlass am selben Veranstaltungstag ist möglich, wenn Besucher vor dem Verlassen den vorgesehenen Kontrollstempel erhalten und beim Wiedereinlass das gültige Ticket sowie den Stempel vorzeigen. Der Stempel muss aktiv am Ausgang eingeholt werden.
Ohne Ticket oder Kontrollstempel kann der erneute Zutritt verweigert werden. Der Wiedereinlass gilt nur für denselben Tag und unterliegt erneut den Sicherheits-, Kapazitäts- und Bereichskontrollen.
8. Verhalten, Hausrecht und gewerbliche Aktivitäten
Gewalt, Drohungen, Belästigung, Diskriminierung, gefährliches Verhalten und erhebliche Beeinträchtigung anderer Gäste werden nicht toleriert. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Beschädigung, Verunreinigung oder Missbrauch von Einrichtungen kann zum Ausschluss und zu Ersatzansprüchen führen.
Gewerblicher Verkauf, Verteilung von Werbung, Sammlungen, politische oder kommerzielle Aktionen sowie professionelle Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung. Ein verhältnismäßiger Ausschluss wegen eines zurechenbaren erheblichen Verstoßes kann ohne Ticketerstattung erfolgen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
9. Foto und Film auf dem Gelände
Auf dem Gelände werden Foto- und Filmaufnahmen zur Berichterstattung, Werbung und langfristigen Festivaldokumentation erstellt. Ergänzende Hinweise befinden sich an den Eingängen. Für gezielte Porträts und Interviews wird regelmäßig eine Einwilligung eingeholt.
Besucher können bei konkreten Bedenken das Medien-, Veranstaltungs- oder Einlassteam ansprechen. Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Widerspruch, Widerruf, Empfängern und langfristigem Archiv enthält die Datenschutzerklärung.